Immobilien und Projektentwicklung

Die Planung und die Durchführung von Immobilienprojekten und -transaktionen  erfordert bedachte und vorausschauende Weichenstellungen, die oftmals für viele Jahre oder Jahrzehnte Bestand haben.

Unsere Partner haben langjährige Erfahrungen in der Beratung von Immobilien- und Projektentwicklern. Unsere Beratung umfasst die Entwicklung und Begleitung von komplexen Bauvorhaben, die Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Hotelpachtverträgen sowie den Vertrieb und die Verwaltung von Immobilienportfolios. Hier unterstützen wir Investoren, Projektentwickler, Hotelpächter und Fondsinitiatoren in allen Facetten des Immobilien- und Baurechts. Mit unseren Erfahrungen im Gesellschaftsrecht und im öffentlichen Bau- und Planungsrecht beraten wir bei allen angrenzenden Fragestellungen der Entwicklung und Umsetzung von Projekten.

Daneben verfügen wir über umfangreiches Know how bei der Finanzierung, Strukturierung und Restrukturierung von Immobilienprojekten, Share- und Asset-Deals, Leasing- und Asset-Management-Verträgen sowie bei der Verhandlung und Umsetzung anderer komplexer Vertragswerke.

Unsere besondere Expertise im Bereich öffentlich-rechtlicher Vorschriften und des Verwaltungsrechts befähigen uns, Risiken bei der Verwirklichung von Immobilienprojekten ganzheitlich abzuschätzen. Ein solides Verständnis und umfassende Erfahrungen mit landes- und bundesrechtlichen Vorschriften und ihrer lokalen Anwendung sind für das Gelingen eines Projektes unumgänglich.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse in den Bereichen des Planungsrechts, des öffentlichen Bau- und Ordnungsrechts, im Immissionsschutz- und Umweltrecht. Bei unserer Beratung achten wir auf eine enge Verknüpfung mit unserer bau- und immobilienrechtlichen sowie unserer gesellschaftsrechtlichen Praxis, damit der Erfolg jedes Projekts sichergestellt ist.

Unsere langjährige Prozesserfahrung ermöglicht es, Konflikte am Bau oder gestörte Gewerbemietverhältnisse richtig einzuschätzen, Streitigkeiten abzuwenden und öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Umgang mit Behörden und Verwaltungsgerichten zielorientiert zu lösen.

Dabei bieten unsere langjährigen Erfahrungen die Gewähr dafür, frühzeitig Probleme zu lösen und langwierige Rechtsstreite zu vermeiden. Diese Grundlage nutzen wir, um von Beginn an die Kommunikation zwischen allen Beteiligten aufeinander abzustimmen. Kommt es dennoch zum Streitfall, nehmen wir die Interessen unserer Mandanten durch eine strategische Auseinandersetzung von Beginn bis zur Abwicklung des Gerichtsverfahrens konsequent wahr. Effizienz und Effektivität sind dabei zu jeder Zeit unsere höchsten Gebote.