Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet die Grundstrukturen unternehmerischen Handelns. Wir beraten Unternehmen, Gründer, Gesellschafter und Gesellschaftsorgane in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts ermöglicht uns die umfassende Begleitung unserer in- und ausländischen Mandanten in allen Phasen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Dies beginnt bei der Planung und Umsetzung einer Unternehmensstruktur über die Betreuung von Kapitalmaßnahmen, den Unternehmenskauf bis hin zur Gestaltung von Nachfolgeregelungen.

In den Bereichen Private Equity und Venture Capital unterstützen wir Gründer, Start-ups, Fonds und Investoren bei der Vorbereitung und Umsetzung von Transaktionen und Finanzierungsrunden.

Daneben gehört die laufende Beteiligungsverwaltung und Beteiligungs(re)strukturierung zu unseren Kernkompetenzen, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung umwandlungsrechtlicher Maßnahmen.

Im Falle streitiger Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis sowie im Nachgang zu Transkationen begleiten wir unsere Mandanten mit unserer jahrelangen forensischen Erfahrung und beraten und vertreten sie sowohl außergerichtlich als auch vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.