Erbrecht und Vermögensnachfolge

Um ein über Jahre und vielleicht auch Generationen erwirtschaftetes Vermögen zu erhalten und zu schützen, bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung im Erbrecht, der Nachfolgeregelung und damit verwandten Rechtsgebieten. Hierzu gehört zum einen die Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder im Todesfall, zum anderen auch die Beratung und Vertretung der Beteiligten nach einem Erbfall.

Gern gestalten wir mit Ihnen Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament. Wir gründen Stiftungen mit Ihnen oder finden gesellschaftsrechtliche Regelungen. Auch zu Vermögensübertragungen, Übertragungsverträgen oder Schenkungen zu Lebzeiten beraten wir Sie. Natürlich bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre Vermögensnachfolge sollen sich in Ihren Dokumenten widerspiegeln und nicht in schematischen Lösungen erstickt werden.

Wir beraten Sie auch in Fragen des Pflichtteilsrechts, unterstützen Sie bei Erbauseinandersetzungen, beantragen Ihren Erbschein und vertreten Sie dabei auch gern sowohl vor dem Nachlass- als auch dem Prozessgericht.

Auch bei Testamentsvollstreckungen werden wir für unsere Mandanten tätig. Hierbei übernehmen wir Testamentsvollstreckungen selbst oder beraten Sie als Testamentsvollstrecker bei Ihrer Aufgabe.

Internationale Fragen sind bei uns gut aufgehoben. Vielleicht haben Sie vor, ins Ausland umzuziehen (wenn auch nur im Winter), haben Vermögen im Ausland oder leben in einer binationalen Ehe. Hier bietet das europäische und transnationale Recht eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Fallstricke, die zu beachten sind. Dies gilt auch, wenn Sie beruflich bedingt immer wieder längere Zeit im Ausland verbringen oder Ihren Ruhestand im Ausland genießen wollen. Das internationale Erbrecht kann großen Einfluss auf Ihre Nachlassgestaltung haben. Sprechen Sie uns an!